Wildcamping der Inbegriff der großen Freiheit – Aber darf man das?
Gerade in diesem Jahr, in dem ganz andere Regeln gelten, als wir es gewohnt sind, bietet Camping eine Alternative, auch noch im Herbst, denn die Sehnsucht nach der großen Campingfreiheit ist unendlich groß. Also fahren wir kurzerhand einfach los und bleiben, wo es uns gefällt. Aber ist das wirklich so einfach? Darf man das überhaupt Wildcamping?
Eigentlich ist das Übernachten in der freien Natur ja der Grundgedanke, der ursprünglich jeder Campingtour innewohnte. Man wandert oder fährt durch die schöne Natur, um schließlich, wenn die Beine müde geworden sind und der Magen leer, irgendwo sein Zelt aufzuschlagen. Doch längst ist Camping in unserer modernen Gesellschaft durchorganisiert, genau geregelt und Wildcamping nicht unbedingt erlaubt, schon gar nicht dort, wo die Natur besonders schön und damit womöglich besonders geschützt ist. Wer einfach so sein Zelt in einem abgeschiedenen Waldstück aufschlägt oder das Wohnmobil auch nachts auf einem ruhigen Strandabschnitt stehen lässt, kann schnell in Schwierigkeiten geraten und das wird dann meistens vor allem eines, teuer. Tatsächlich ist unerlaubtes Kampieren mit hohen Bußgeldern belegt.
Die Experten von PiNCAMP, dem ADAC Campingportal, haben einmal zusammengetragen, wo unter welchen Umständen Wildcamping in Europa gestattet oder zumindest straffrei geduldet ist.
In Deutschland gibt es klare Regeln. In einem Reisemobil am Straßenrand übernachten darf man zur „Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit“, sofern an dieser Stelle längeres Parken nicht verboten ist. Nicht erlaubt ist in dieser Situation das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise, da es ja lediglich darum geht, etwas zu pausieren, um wieder fahrtüchtig zu werden. In diesem Fall wird von einer Ruhepause von höchstens zehn Stunden ausgegangen. Kurz gesagt heißt das, dass eine Übernachtung geduldet wird, wenn es am nächsten Tag wieder weitergeht.
In Italien und Österreich gibt es hinsichtlich des Wildcampens noch strengere Regeln als hierzulande. Es ist schlicht verboten, und zwar grundsätzlich immer. Wer dennoch beim Wildcampen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen.
Viel entspannter geht es in Norwegen und Schweden zu, wo das sogenannte Jedermannsrecht freies Camping in der Natur gestattet. Jedoch heißt das auch in den nordischen Ländern durchaus nicht, dass man einfach so sein Freizeitfahrzeug überall aufstellen darf, denn die Regelung gilt in erster Linie für eine Übernachtung im Zelt. Wohnwagen und Reisemobile müssen auch in Europas Norden auf dafür vorgesehenen Stellplätzen aufgestellt werden.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich vor Reiseantritt genau über die örtlichen Regelungen zu informieren. Möglich ist dies zum Beispiel bei PiNCAMP. Ansonsten gilt grundsätzlich, dass man nur dort Campen sollte, wo es ausdrücklich erlaubt ist, also in aller Regel auf Camping- und Stellplätzen oder auf speziell für Camping gekennzeichneten Flächen.
Übrigens kann man unter www.pincamp.de/campingthemen/buchbare-campingplaetze über 800 Campingplätze online buchen, um sich den schönsten Platz zu sichern.
Speziell in diesem Jahr ist es zudem ratsam nicht planlos loszufahren. Informieren Sie sich bereits vor Reiseantritt über die Situation vor Ort. Welches sind die aktuellen Corona-Bestimmungen am Urlaubsziel? Damit Sie den wohlverdienten Urlaub stressfrei genießen können und gesund wieder zuhause ankommen.