Campingversicherung: Absicherung für Caravan, Zelt und Vorzelt
Natürlich wünscht man sich einen entspannten, möglichst komfortablen Campingurlaub. Und die Verwirklichung dieses Traums hat man sich einiges kosten lassen. Meist klappt es dann auch. Was aber, wenn im Caravan plötzlich etwas kaputt geht, wenn eingebrochen wird oder die edle Kaffeemaschine den Geist aufgibt? Die Folgekosten können entsprechend hoch und die Urlaubsfreude kräftig verhagelt sein. Die R + V Versicherung rät zu einer Absicherung.
Maria Lewitzki, Expertin Transportversicherungen bei der R + V-Tochter KRAVAG erklärt, dass spezielle Campingversicherungen je nach Vertrag Campingzubehör, Gegenstände des persönlichen Bedarfs und bewegliches Inventar absichern. Wer möchte kann Fahrräder, Computer, Mobilfunktechnik, Foto- und Filmapparate bis zu bestimmten Summen mitversichern.
Eine Campingversicherung greift zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Auch durch Naturkatastrophen verursachte Schäden sind abgedeckt, das heißt schlägt ein Sturm zu, entstehen Schäden durch Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung, übernimmt die Campingversicherung.
Meist spielt es im Schadensfall keine Rolle, ob der Wohnwagen, das Zelt oder das Vorzelt beschädigt wurden. Wichtig ist jedoch, laut Lewitzki, dass sämtliches Inventar sicher im verschlossenen Caravan oder Zelt aufbewahrt wurde.
Allerdings gibt es diverse Feinheiten, auf die man achten sollte. So sind etwa besonders diebstahlgefährdete Gegenstände wie Fotoausrüstung, Schmuck und Mobilfunktechnik nur dann durch die Campingversicherung abgedeckt, wenn sie zusätzlich in einem gesicherten Behältnis zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank untergebracht werden. Darüber hinaus kann sich durchaus auch der Standort eines Caravans auf den Versicherungsschutz auswirken, da dieser meist nur dann greift, wenn man seinen Urlaub auf einem offiziellen Campingplatz verbringt.
Wieder andere Bedingungen gelten für Dauercamper. Ansonsten sind meist Jahresverträge möglich, wobei man darauf achten sollte, wo genau die anvisierte Campingversicherung gilt. Manche dieser Versicherungen sind zum Beispiel auf bestimmte Regionen, etwa Europa, begrenzt.
Grundsätzlich greift eine Campingversicherung auch außerhalb der Campingsaison, jedoch müssen die versicherten Sachen in Innenräumen oder auf einem abgeschlossenen Gelände aufbewahrt werden.
Für Wohnmobile gibt es eine eigene Versicherung, die sogenannte Wohnmobilversicherung.