Outdoor-Sommer im Zelt – Einfach losstapfen oder auf Nummer sicher gehen?
Einfach raus in die Natur. Das ist auch in diesen Zeiten möglich. Kein Wunder also, dass Outdoor-Aktivitäten und Camping im Trend liegen. Statt in den Ferienflieger zu steigen, packen wir kurzerhand Zelt, Schlafsack, Rucksack und los geht´s. Ist sowieso viel günstiger als teure Fernflüge und Viel-Sterne-Hotels. Das stimmt doch, oder?
Nun, theoretisch schon. Andererseits kann solch eine Camping-Outdoor-Ausrüstung je nach persönlichen Bedürfnissen, Masse der bereits vorhandenen bzw. noch fehlenden Outdoor-Artikel und Ausprägung familieninterner Perfektionismus-Gedanken ganz schön ins Geld gehen. Kurz gesagt, im Zweifelsfall kostet eine gute Outdoor-Ausrüstung inklusive Zelt und Familiensatz an Schlafsäcken, Regenhosen und sonstiger Matschausrüstung eine vierstellige Summe. Schnell kommt die Frage auf, ob man Camping-Outdoor-Zeug versichern kann.
Eine Art Campingversicherung, das wäre gut. Tatsächlich gibt es spezielle Versicherungen für Camping-Artikel, jedoch werden diese nur von wenigen Versicherungen angeboten. Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass eine Campingversicherung immer dann Schäden reguliert, wenn diese durch Sturm, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Einbruch oder mutwillige Sachbeschädigung beim Campen auf offiziell ausgewiesenen Plätzen entstanden sind. Mitversichert sind in diesen Fällen auch Foto-, Video- oder TV-Geräte sofern diese zuvor mitdeklariert wurden. Es bringt also nichts, wenn der nicht zuvor deklarierte Fotoapparat beim wilden Campen am Baggersee aus Unachtsamkeit von der Luftmatratze rutscht und einen Tauchgang erlebt.
Des Weiteren ist wichtig zu beachten, dass eine Campingversicherung in aller Regel nicht während der Fahrt an den Urlaubsort greift und nur innerhalb Europas gilt. Eine Reisegepäckversicherung könnte zumindest im ersten Fall eine Ergänzung sein, denn dann wäre die Ausrüstung auch während der Reise abgesichert. Dies gilt auch im Falle eines Unfalls. Zu bedenken ist dann aber wieder, dass die Reisegepäckversicherung lediglich den Zeitwert nicht den Neuanschaffungswert bezahlt. Zudem müssen Kaufbelege vorgelegt werden, so dass es ratsam ist, diese über Jahre zu sammeln.
Übrigens, nimmt man Dinge mit auf Reisen, die man auch beruflich nutzt, sind diese nur versichert, wenn man dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten hat. Interessant wäre das für teure Geräte wie Laptop oder Smartphone.
Noch einmal ganz anders muss ein Freizeitfahrzeug versichert werden. Man benötigt hier nicht nur eine Kraftfahrt-Haftpflicht, sondern auch eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung, aber das ist ein Thema für sich.
Möchte man für einen Campingtrip nicht extra eine Versicherung abschließen, kann geprüft werden, ob eventuell die Aussenversicherung einer bereits bestehenden Hausratversicherung greifen würde.
Ein Outdoor-Sommer im Zelt. Wo sind die Zeiten, in denen man unbeschwert einfach losgestapft ist? Brauchen wir wirklich Ausrüstungsgegenstände im vierstelligen Euro-Bereich und infolgedessen eine Versicherung?